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FAQ: Häufig gestellte Fragen

  • Dass die Sicherheitsfachkraft über die entsprechende Qualifikation verfügt (Sicherheitsmeister, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsingenieur); bei uns im Ing.-Büro KÜPPER sind nur Sicherheitsingnieure als Sicherheitsfachkräfte tätig.
  • Dass die Sicherheitsfachkraft über entsprechende Berufserfahrung verfügt; ggf. sind auch branchenspezifische Kenntnisse elementar.
  • Dass die Sicherheitsfachkraft sich auf dem „aktuellen Stand“ hält durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen etc..Hinweis: Für die Überprüfung ist es natürlich einfacher, wenn der Dienstleiter durch die Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) zertifiziert ist, da mit dem Erhalt des Zertifikates die regelmäßigen Fortbildungen bestätigt werden.
  • Dass für Ihren Betrieb eine Sicherheitsfachkraft zuständig und erreichbar ist (fester Ansprechpartner)
  • Auf die Inhalte des Vertrages:
    • Die Laufzeit muss nicht automatisch zwei Jahre betragen. Ein Jahr reicht völlig aus; wenn die Dienstleistung gemäß Ihren Vorstellungen war, können Sie den Vertrag ja „weiter laufen“ lassen.
    • Die Abrechnung der Dienstleistung muss nicht pauschal und schon garnicht im Voraus (z.B. am Anfang eines jeweiligen Quartals) erfolgen – oder bezahlen Sie Ihren Maler auch vor dem Anstreichen des Wohnzimmers? 
    • Ein Dienstleister mit einer qualitativen Beratungsleistung hat kein Problem damit, seine Leistung (Arbeitsstunden) nach aufgewandten Arbeitsstunden und somit nach der Leistungserbringung (über einen Leistungsnachweis) abzurechnen.
    • Ein kurzfristig abgesagter Termin durch den Betrieb muss nicht dazu führen, dass ein halber Tag vom Dienstleister in Rechnung gestellt wird. Es kann immer einmal etwas Unvorhergesehenes passieren – beim Betrieb sowie beim Dienstleister – es darf natürlich nicht zur Regelmäßigkeit werden.
  • Name des Betriebes mit vollständiger Anschrift
  • Name des Ansprechpartners
  • Angabe des Unfallversicherungsträgers (DGUV, Unfallkassen); welcher Berufsgenossenschaft ist der Betrieb zugeordnet
  • Anzahl der gewerblich technischen Beschäftigten / kaufmännischen Beschäftigten (Bitte denken Sie bei der Angabe an: Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Beschäftigte Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH, Leiharbeiter, Praktikanten)

Mit diesen Daten können wir Ihnen ein Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung (Grundbetreuung für die elementaren Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz heraus) des Betriebes erarbeiten und zukommen lassen.

Die betriebsspezifische Betreuung des Betriebes lässt sich zu dem Zeitpunkt noch nicht in ein Angebot überführen, da hierfür erst einmal gemeinsam (Unternehmer, Arbeitnehmervertretung (wenn vorhanden), Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft) festgelegt werden muss, welche Aufgabenfelder es zu bearbeiten gilt. Dafür muss man das Unternehmen kennen bzw. kennenlernen; eine gut durchgeführte Gefährdungsbeurteilung erleichtert diese Festlegung.

Ja – grundsätzlich ist ein Sicherheitsingenieur für Sie als Betrieb zuständig

In diesem Fall stehen Ihnen natürlich unsere weiteren Sicherheitsingenieure mit Rat und Tat zur Seite. Sie müssen nicht warten, bis Ihr Ansprechpartner wieder anwensend ist.

Wir haben im Ing.-Büro KÜPPER nur sehr gut ausgebildete Sicherheitsingenieure beschäftigt, die in unserem Hause mindestens ein ¾-Jahr angelernt wurden und regelmäßig fortgebildet werden.

Nachdem wir von Ihnen schriftlich als externe Sicherheitsfachkraft bestellt wurden, erfolgt ein Termin in Ihrem Unternehmen, um einen ersten Überblick zu erhalten. Dazu gehört immer ein ausführliches Gespräch, um zu erörtern, was Ihnen als Unternehmen wichtig ist bzw. „unter den Nägeln brennt“ und eine umfassende Begehung im Betrieb. Im Nachgang werden in der Besprechung die ersten Eindrücke besprochen und die weiteren Schritte / Aktivitäten abgestimmt.

Ja – aber für dieses Angebot muss man den Betrieb besichtigt haben. Somit wäre im ersten Schritt ein Termin zu vereinbaren, bei dem Sie uns und wir Sie bzw. Ihren Betrieb (mit einer ausführlichen Begehung im Betrieb) kennenlernen. In Folge können wir daraus ein qualitatives Angebot erarbeiten.

Haben Sie noch andere Fragen als hier genannt? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
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