Gefährdungsbeurteilungen:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG bzw. den weiteren rechtlichen Grundlagen (ArbStättV, GefStoffV, BetrSichV, BioStoffV etc.)
- Weitere spezielle Gefährdungsbeurteilungen
- für das Heben, Tragen, Schieben, Ziehen etc. von Lasten nach der Leitmerkmalmethode (LMM)
- für Alleinarbeitsplätze
- für die Sicherung / Rettung von Beschäftigten in / aus Behältern und engen Räumen
- für die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (Übergabegefährdungsbeurteilung)
- für die Ausführung von anstehenden Arbeiten durch z.B. Schlosser, Elektriker (Hosentaschengefährdungsbeurteilung)