Sicherheitstechnische und Arbeits-/ Betriebsmedizinische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Bereitstellung von Sicherheitsfachkräften (Sicherheitsingenieuren) zur Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz wie z.B.:
- Regelmäßige Betriebsbegehungen und Dokumentation der Ergebnisse
- Beratung beim Thema Maschinensicherheit
- Beratung bei der Auswahl und beim Einsatz von sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie von persönlicher Schutzausrüstung
- Kommunikation mit öffentlichen Organen, die im Arbeitsschutz tätig sind, wie z.B. die Berufsgenossenschaften oder die Bezirksregierung
- Regelmäßige Informationen über rechtliche Neuerungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Durchführung von Unfallanalysen
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Arbeits-/ Betriebsmedizinische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Bereitstellung von Arbeits-/ Betriebsmedizinern zur Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz wie z.B.:
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Beratung beim Thema Erste-Hilfe
- Beratung bei der Auswahl und beim Einsatz von sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie von persönlicher Schutzausrüstung
- Beratung zum Thema der Vorsorgen sowie Organisation und Durchführung der erforderlichen Vorsorgen
- Beratung bei Arbeitsplatzwechseln sowie der Eingliederung / Wiedereingliederung von Beschäftigten
- Hilfestellung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen (ergonomische Arbeitsplatzgestaltung wie z.B. Montagearbeitsplätze, Büroarbeitsplätze)